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   BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67   

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https://dejure.org/1967,1305
BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67 (https://dejure.org/1967,1305)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67 (https://dejure.org/1967,1305)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1967 - RReg. 4a St 117/67 (https://dejure.org/1967,1305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 513
  • BayObLGSt 1967, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.03.1961 - RReg. 4 St 49/61

    Annahme einer Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67
    Lediglich dann, wenn der Angeklagte nur vorübergehend von A. abwesend gewesen wäre, etwa wegen einer Geschäfts- oder Urlaubsreise oder wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus, hätte die Wohnung des Vaters noch als Wohnung des Sohnes angesehen werden können (so zu dem gleichlautenden § 181 ZPO : OLG Dresden JW 1916, 1218; Thomas-Putzo 2. Aufl. Anm. 2; Baumbach-Lauterbach 29. Aufl. Anm. 1; zu dem auf die Vorschriften der ZPO verweisenden § 37 StPO : BGH NJW 1951, 931; BayObLGSt 1961, 79 = JR 1961, 271).

    Auf die Rechtsprechung und das Schrifttum zur § 7 BGB wird daher hingewiesen, unter anderem auch auf die bereits erwähnte Entscheidung des Senats vom 9.3.1961 (BayObLGSt 1961, 79).

  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67
    Der Begriff "ständiger Aufenthalt" (im Sinne des Wehrpflichtgesetzes ) ist gleichbedeutend mit dem Begriff Wohnsitz in § 7 BGB (BVerwGE 8, 173, 174 [BVerwG 20.02.1959 - VII C 92/58]; BVerwG 24.5.1967, VIII C 23/67; Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften zum WehrpflichtG ; Scherer-Krekeler a.a.O. III 2 a und b zu § 1 WehrpflichtG ).
  • BGH, 02.10.1951 - 2 StR 545/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67
    Lediglich dann, wenn der Angeklagte nur vorübergehend von A. abwesend gewesen wäre, etwa wegen einer Geschäfts- oder Urlaubsreise oder wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus, hätte die Wohnung des Vaters noch als Wohnung des Sohnes angesehen werden können (so zu dem gleichlautenden § 181 ZPO : OLG Dresden JW 1916, 1218; Thomas-Putzo 2. Aufl. Anm. 2; Baumbach-Lauterbach 29. Aufl. Anm. 1; zu dem auf die Vorschriften der ZPO verweisenden § 37 StPO : BGH NJW 1951, 931; BayObLGSt 1961, 79 = JR 1961, 271).
  • OLG Nürnberg, 28.04.1965 - Ws 106/65

    Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Fahnenflucht; Ruhen der Wehrpflicht

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67
    Daß der Zugang eines Einberufungsbescheids dem Einberufenen nur dann mit Wirkung von dem in ihm angegebenen Tag an zum Soldaten macht, wenn der Einberufene an diesem Tag wehrpflichtig ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 SoldatenG (OLG Nürnberg MDR 1965, 680 [OLG Nürnberg 28.04.1965 - Ws 106/65] = JZ 1965, 688; Gössel in seiner Anmerkung dazu in JZ; Kohlhaas Anm. 4 Abs. 2 zu § 1 WStG ).
  • OLG Zweibrücken, 21.03.2019 - 1 OWi 2 SsRs 76/18

    Heilung einer missglückten Ersatzzustellung

    Durch diesen Umstand wird die Möglichkeit, dass die Urteilsausfertigung an einer Adresse hinterlassen wurde, an der der Betroffene nicht wohnte, und die Ersatzzustellung daher unwirksam ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.11.1967 - RReg. 4 a St 117/67, NJW 1968, 513), jedoch nicht hinreichend ausgeräumt.
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein

    Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1967 (NJW 1968, 513) berufen.
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - II-66/02

    Unwirksamkeit einer Zustellung eines Berufungsurteils; Zustellung eines

    Fehlen schon die Voraussetzungen einer Ersatzzustellung, liegt ein offensichtlicher schwerer Fehler vor, der die Zustellung unwirksam macht (vgl. allgemein BGH - Zivilsenat - in JR 1969, 61; BayObLGSt 1967, 164, 165; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 37 Rdn. 26; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 37 Rdn. 67).
  • BFH, 08.02.1972 - VIII R 14/68

    Zustellung - Geschäftsnummer - Steuernummer des Empfängers - Mangelnde Gewähr -

    Ebenso hat eine Reihe von Gerichten sich gegen diese Rechtsauffassung ausgesprochen (FG Kassel, DStZ B 1957, 225; OVG Berlin, Deutsches Verwaltungsblatt 1961, 212; FG Stuttgart, EFG 1959, 277 und 1963, 73; OVG Münster, DStZ B 1967, 470; Bayerisches Oberstes Landgericht, NJW 1968, 513).
  • BVerwG, 12.01.1971 - VIII CB 191.70

    Anordnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung - Zustellung eines

    Zwar stützt die zur Begründung angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1967 (NJW 1968, 513) die Rechtsauffassung des Klägers nicht, weil sie sich mit den Erfordernissen einer wirksamen Ersatzzustellung nach § 11 VwZG und der Heilung einer fehlerhaften Ersatzzustellung dieser Art gemäß § 9 Abs. 1 a.a.O. befaßt, nicht aber mit der Zulässigkeit der Zustellung des Einberufungsbescheides gemäß § 8 a.a.O. an einen Bevollmächtigten im Falle eines sich ständig im Ausland aufhaltenden Wehrpflichtigen.
  • KG, 15.10.1998 - 1 Ss 236/98
    Sofern die Zustellung "nicht bzw. nicht wirksam erfolgt ist" wird eine Verpflichtung zur Zivildienstleistung an dem vorgesehenen Tag des Dienstbeginns nicht begründet (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28. November 1967 - RReg 4 a St 117/67 - für das WStG).
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